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   OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05   

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https://dejure.org/2007,4623
OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05 (https://dejure.org/2007,4623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2007 - 17 U 219/05 (https://dejure.org/2007,4623)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2007 - 17 U 219/05 (https://dejure.org/2007,4623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eigenkapitalersetzendes Gesellschafterdarlehen: Gewährung einer Finanzierungshilfe einer mittelbar an der GmbH beteiligten Bank; Belassen von Darlehensmitteln bei Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft; Kreditinstitut in Rechtsform einer AG als Adressatin der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsmitteldarlehen als eigenkapitalersetzende Gesellschafterdarlehen; Finanzierungshilfen an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Gleichsetzung von Gesellschafterleistungen und haftendem Eigenkapital unter dem Gesichtspunkt der Kreditunwürdigkeit

  • Judicialis

    GmbHG § 32a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 32a
    Anwendung der Eigenkapitalersatzregeln bei Finanzierungshilfe eines mit einem Gesellschafter verbundenen Unternehmens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1158
  • NZG 2007, 550
  • NZG 2008, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05
    Nach dem Stand der Rechtsprechung kann sich eine Finanzierungsverantwortung Dritter, die mit dem Gesellschafter eine wirtschaftliche Einheit bilden, insbesondere dann ergeben, wenn zwischen diesem und dem Gesellschafter oder der Gesellschaft eine Verbindung im Sinne der §§ 15 ff. AktG besteht (BGHZ 105, 168, 176 f. m.w.N; BGH, NJW 2001, 1409).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05
    Der nach den Grundsätzen für die Umqualifizierung von Fremdkapital in Eigenkapital zu Grunde liegende Gedanke verlangt lediglich, dass die Leistung der Gesellschaft in einer Situation zufließt, in der sie, ohne bereits in einer Insolvenzlage zu sein, mit dem vorhandenen Kapital nicht existenzfähig, insbesondere außer Stande ist, ihren Kapitalbedarf durch Fremdkredite zu befriedigen (BGHZ 76, 326 unter I 2 der Grunde m. w. N.), sodass ordentliche Kaufleute der Gesellschaft Eigenkapital zugeführt hätten.
  • BGH, 19.09.1988 - II ZR 255/87

    Verpflichtung des Gesellschafters zur Finanzierung der GmbH; Kreditwürdigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05
    Nach dem Stand der Rechtsprechung kann sich eine Finanzierungsverantwortung Dritter, die mit dem Gesellschafter eine wirtschaftliche Einheit bilden, insbesondere dann ergeben, wenn zwischen diesem und dem Gesellschafter oder der Gesellschaft eine Verbindung im Sinne der §§ 15 ff. AktG besteht (BGHZ 105, 168, 176 f. m.w.N; BGH, NJW 2001, 1409).
  • BGH, 28.02.2005 - II ZR 103/02

    Rückforderung eines von einem von dem GmbH-Gesellschafter beherrschten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05
    Dies ergäbe sich aus den "typischen, gesellschaftsrechtlich fundierten Einflussmöglichkeiten des Gesellschafters auf die Gewährung oder den Abzug der Kredithilfe durch die leistende Gesellschaft" (BGH, NJW 2001, 1490, 1491; BGH, ZIP 2005, 660).
  • BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99

    Eigenkapitalersetzende Wirkung bei Verbundenheit eines Gesellschafters mit dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 219/05
    Dies ergäbe sich aus den "typischen, gesellschaftsrechtlich fundierten Einflussmöglichkeiten des Gesellschafters auf die Gewährung oder den Abzug der Kredithilfe durch die leistende Gesellschaft" (BGH, NJW 2001, 1490, 1491; BGH, ZIP 2005, 660).
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